Aus dem Ortsgemeinderat
Am 06.10.2022 fand in Walsdorf, im Gemeindehaus, unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Horst Well eine öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Walsdorf statt.
Aus der öffentlichen Sitzung:
1. Änderung der Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) der Ortsgemeinde Walsdorf
Der Ortsgemeinderat Walsdorf beschloss die 1. Änderung der Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) der Ortsgemeinde Walsdorf entsprechend dem von der Verwaltung erarbeiteten Satzungsentwurf. Die geänderte Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Endabrechnung der Straßenausbaubeiträge für die Gehweganlagen im Zuge des Ausbaus der B 421 (Hauptstraße) und K 63 (Talstraße) in der OD Zilsdorf
Der Ortsgemeinderat Walsdorf bestätigte den Beschluss des Ortsgemeinderates vom 11. Juni 2015 nochmals. Die für die Ausbaubeitragsabrechnung im System des Einmalbeitrags relevanten Maßstabsdaten wurden beschlossen:
- Festlegung des Bauprogramms inklusive Regelung, dass für den Gehwegausbau nur die Standardkosten (damals Kosten asphaltierte Gehwege) in die Ausbaubeitragserhebung einfließen
- die Kostentragung der Anbindung der K 63 in den Pappelweg und Ausbau des Fußweges von der Einmündung des Pappelweges bis zur Talstraße 1 durch die Ortsgemeinde
- die Kostentragung für die Erneuerung und Modernisierung der Straßenbeleuchtung durch die Ortsgemeinde (sodass in die Ausbaubeiträge lediglich die Kosten für Tiefbau und Verkabelung der Straßenbeleuchtung einfließen)
- die Kostentragung für das Mitverlegen der Leerrohre für eine spätere DSL-Versorgung durch die Ortsgemeinde
- Festlegung Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Walsdorf (70 %)
- Erhebung von Vorausleistungen auf den endgültigen Ausbaubeitrag,
- Bildung des Abrechnungsgebiets.
Dabei wurden die Beschlüsse getrennt für die B 421 und die K 63 gefasst, da es sich hierbei um zwei getrennt abzurechnende Verkehrsanlagen handelt. Die Endabrechnung soll unter den gleichen Rahmenbedingungen erfolgen.
Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 gem. § 114 GemO
Der Rat erteilte dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung für das Haushaltsjahr 2020.
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses für den Jahresabschluss 2020
Der Vorsitzende des RPA trägt das Ergebnis der Prüfung vom 11.07.2022 vor.
Festsetzung der Brennholzpreise für das Haushaltsjahr 2022/2023
Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, das Brennholz wie folgt zu veräußern: 40,00 € je Festmeter Langholz, am befahrbaren Waldweg gerückt. Zu jeder Holzbestellung soll eine Kehrbescheinigung oder eine Kopie der Schornsteinfeger-Rechnung beigefügt werden.
Feststellung des Jahresergebnisses 2020
Der Rat stellte den Jahresabschluss 2020 fest.
Bauleitplanung der OG Walsdorf - Bebauungsplanverfahren "Ober Michelpesch" - Vergabe Auftrag Lärmgutachten
Der Ortsgemeinderat nahm die eingereichten Angebote zur Kenntnis und beschließt nach eingehender Beratung, den Auftrag für die Schalltechnische Untersuchung an Bieter Nr. 2 zum Angebotspreis von 6.372,45 € zu vergeben. Die Verwaltung wurde gebeten, das entsprechende Unternehmen zu beauftragen.
Zukunfts-Check Dorf
Der Ortsgemeinderat bekundete das Interesse der Teilnahme an dem Projekt Zukunfts-Check Dorf im Landkreis Vulkaneifel für die Ortsgemeinde Walsdorf und den Ortsteil Zilsdorf. Unter Vorbehalt der Förderzusage des Ministeriums des Innern und für Sport sichert die Gemeinde die Bereitstellung der benötigten Eigenmittel bis maximal 1.500 € je Ortsteil im Haushalt des Durchführungsjahres des Projektes zu. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, der Kreisverwaltung Vulkaneifel das Interesse der Teilnahme der Ortsgemeinde Walsdorf und des Ortsteils Zilsdorf zu melden.
Neubau Bauhof Walsdorf - Grundsatzbeschluss
Der Ortsgemeinderat Walsdorf beschloss den Planungsauftrag in einem wettbewerbsoffenen Verfahren, mit mindestens 3 Teilnehmern durchzuführen und beauftragte die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Gerolstein dieses Verfahren durchzuführen, wenn für das geplante Grundstück ein Baurecht besteht.
gez. Horst Well, Ortsbürgermeister