Aktuelles

Austausch von Wasserzählern in der Ortslage Walsdorf

Jedes Wasserwerk ist nach den Bestimmungen des derzeit gültigen Eichgesetzes verpflichtet, alle Wasserzähler auszutauschen, bei denen die Gültigkeitsdauer der Eichung abgelaufen ist.

Um diese Auflage des Gesetzgebers zu erfüllen werden in regelmäßigen Abständen die Wasserzähler ausgewechselt. Die Verbandsgemeindewerke Gerolstein haben mit dem Austausch der Wasserzähler in Walsdorf begonnen.

Wir bitten Sie, unseren Mitarbeitern die Austauscharbeiten durch ungehinderten Zutritt zu den Versorgungsanlagen zu ermöglichen.

Für kurzfristig notwendige Wasserversorgungsunterbrechungen aufgrund von Reparaturarbeiten bitten wir um Verständnis. Wir werden uns bemühen, diese so kurz wie möglich zu halten.



54568 Gerolstein, im Januar 2025

Harald Brück, Werkleiter

Seniorennachmittag in Walsdorf



Zum gemütlichen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen laden wir alle Bürger:innen ab 60 der Gemeinde Walsdorf-Zilsdorf – sehr gerne auch mit Partner – am Donnerstag, 16.01.2025, um 15:00 Uhr ins Gemeindehaus in Walsdorf ein.

Bei Rückfragen, auch Abholung von zu Hause, meldet euch bitte bei Jakob Schäfer oder Renate Schäfer (Tel. 8314).

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Walsdorf

für das Haushaltsjahr 2025

vom 02.01.2025


Die Haushaltssatzung können Sie unter Formulare/Downloads   einsehen.

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.12.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von

Dienstag, 14.01.2025 bis einschließlich Donnerstag, 23.01.2025 von montags bis donnerstags von

  • 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
  • 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie
  • freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Rathaus in 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, Zimmer 201 öffentlich aus.

Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin beim Sachbearbeiter Uwe Hochmann, Tel. 06591 13-1035 oder per E-Mail: uwe.hochmann@gerolstein.de

Entsprechend der Vorschriften des § 24 Abs. 6 (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung oder Gemeindeverwaltung, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Information zur Räum- und Streupflicht

 

Hinsichtlich der anstehenden winterlichen Witterungsverhältnisse möchten wir hiermit die Grundstückseigentümer:innen, Nutzungsberechtigten oder sonstigen Verpflichteten von bebauten und unbebauten Grundstücken in der Verbandsgemeinde auf ihre Räum- und Streupflicht hinweisen.

 

Gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der jeweiligen Stadt oder Ortsgemeinde sind die oben genannten Anlieger:innen verpflichtet, bei einsetzendem Schneefall die Fahrbahnen bis zur Straßenmitte und außerdem die Gehwege, unverzüglich vom Schnee zu räumen.

 

Weiterhin ist die Benutzbarkeit der Gehwege und Straßen durch Streuen von abstumpfenden Mitteln, wie z.B. Sand, Sägemehl o. ä., herzustellen. Evtl. vorhandenes Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten (07.00 Uhr) zu räumen. Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Eigentümer:innen und Besitzer:innen der einem einseitigen Gehweg gegenüberliegenden Grundstücke sind auf diesem Gehweg auch zur Räum- und Streupflicht verpflichtet, da sie von diesem erschlossen sind. Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu räumen und ggf. zu streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr auf Gehwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr besteht.

 

Die o. g. Pflichten obliegen auch den Eigentümern:innen von unbebauten Grundstücken. Der Einsatz von öffentlichen Räum- und Streufahrzeugen befreit die Anlieger:innen nicht von der Räum- und Streupflicht. Entsteht durch Missachtung dieser Verpflichtung ein Unfall, kann der Anlieger/ die Anliegerin des jeweiligen Grundstückes haftbar gemacht werden.

 

Die Nichtbeachtung der satzungsgemäßen Pflichten können mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden.

 

Es ergeht daher die Bitte an alle betroffenen Grundstückseigentümer*innen oder sonstigen Verpflichteten, ihrer satzungsgemäßen Räum- und Streupflicht nachzukommen.



Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein

- örtliche Ordnungsbehörde -

Sternsinger 2025

„Segen bringen,Segen sein – Erhebt Eure Stimme! Sternsingen für Kinderrechte, so lautet das diesjährige Motto der Sternsinger-Aktion.

Die Sternsingeraktion 2025 ist abgeschlossen, die Häuser und Wohnungen sind gesegnet und die Spenden gezählt. Hier in Zilsdorf sind insgesamt 347,50 Euro zusammengekommen, mit denen Kindern in Not weltweit geholfen wird. Vielen Dank an die Kinder die sich an der Aktion beteiligt haben, allen Helferinnen und Helfern und natürlich auch den Spendern!


Helmut Hohn

Ortsvorsteher

Prinzenproklamation am 12.01.2025

Im Gemeindehaus Walsdorf

Einlass: 10:00 Uhr

Beginn: 11:11 Uhr


Wir laden herzlich ein!
… mit uns die Pripro zu feiern!
Prinz Kelly I. und Prinzessin Maria II. freuen sich darauf, diesen besonderen Anlass gemeinsam mit euch zu erleben.

Kommt vorbei und feiert mit uns einen unvergesslichen Tag voller Spaß, Tänze, Musik und guter Laune!


Karnevalsverein Gossbergnarren Walsdorf 1961 e.V.

Vertretung des Ortbürgermeisters

In der Zeit vom 06.01. bis 15.01.2025 werde ich vom Ersten Beigeordneten Hermann-Josef Meyers vertreten.

Er ist zu erreichen unter Tel. 9406 oder per E-Mail an hejome@freenet.de.


Horst Well, Ortsbürgermeister

Versand der Grundsteuerbescheide

In der Woche vom 06.01. bis 10.01.2025 versenden wir die neuen Grundsteuerbescheide.

Das Team Steuern der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen zum Grundsteuerbescheid (z. B. zu Zahlung, Hebesatz oder Erlass der Grundsteuer).

Sie erreichen die Ansprechpartner:innen während der Öffnungszeiten telefonisch, per E-Mail oder persönlich (nach vorheriger Terminvereinbarung).

Tel. 06591 13-1800

E-Mail: steuern@gerolstein.de


Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

Bekanntmachung

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung für das Haushaltsjahr 2023

Die Prüfung der Jahresrechnung 2023 hat gemäß § 110 Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, stattgefunden. Mit Beschluss vom 09.12.2024 hat der Ortsgemeinderat Walsdorf den Jahresabschluss 2023 gemäß § 114 Abs. 1 GemO festgestellt.Gleichzeitig wurde die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordneten erteilt.

Der Jahresabschluss inklusive dem Prüfungsbericht liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06.01.2025 bis einschl. 15.01.2025 zu den regulären Öffnungszeiten im Rathaus Gerolstein, Zimmer 201, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin beim Sachbearbeiter Uwe Hochmann, Tel. 06591 13 1035 oder per E-Mail an uwe.hochmann@gerolstein.de.

Walsdorf, 20.12.2024



Horst Well, Ortsbürgermeister

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